Schulungen und Unterweisungen
Brandschutzunterweisungen "Verhalten im Brandfall & Evakuierung"
Die Pflicht, Mitarbeiter über die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandschutz zu schulen, besteht für jeden Betrieb, da sich die gesetzliche Forderung aus §10 Arbeitsschutzgesetz an den "Arbeitgeber" bzw. aus §4 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V1 an den "Unternehmer" allgemein richtet.
Gemäß BGI 560 und DGUV V1 und jetzt auch nach ASR A2.2 müssen mindestens 5% der Beschäftigten in Betrieben ohne besondere Brandgefährdung (z.B. Büro, Verwaltung) 10% oder mehr der Beschäftigten in allen anderen Betrieben ausgebildet werden.
Die Brandschutzschulungen führen wir als Inhouse-Schulungen bei Ihnen durch. Dies ist möglich, da wir mit einem Brandsimulator auch praktische Übungen realistisch, sauber und umweltgerecht durchführen können.
Nutzen Sie den Vorteil: Der Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter bleibt durch die Inhouse-Schulung minimal. Sie sparen sich die An- und Abreise Ihrer Mitarbeiter und die Folgekosten. Lernen durch Mitmachen und Praxisnahe Schulungsmethode.
Nur durch konsequentes praktisches Umsetzen der erlernten Theorie kann der gewünschte Lernerfolg erzielt werden. Es herrscht ein hohes Ausbildungsniveau durch unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten der Übungen unter gleichen Bedingungen für alle Mitarbeiter.
Nach absolvierter Schulung sind Ihre Mitarbeiter in der Lage mit den vorhandenen Löschgeräten einen Entstehungsbrand zu löschen.